Aktiengattungen
Das heutige Aktienrecht überlässt es den Unternehmen, alle Aktionäre gleich zu behandeln oder verschiedene Arten von Aktien auszugeben. Wir unterschieden hier nach Stimmrecht, nach Stammaktien und Vorzugsaktien. Nach Übertragbarkeit werden Inhaberaktien, Namensaktien und Vinkulierte Namensaktien unterschieden. Außerdem kann noch nach Emissionszeitpunkt und Unternehmensanteil unterschieden werden.
Natürlich besteht zudem auch die Möglichkeit, verschiedene Formen von Aktien zu mischen.